Das Wesen des Kosmos II

  • Nachfolgender Text beeinhaltet den zweiten Teil des in der 1. Auflage veröffentlichten Version. In der aktuellen, wesentlich erweiterten 2. Auflage, wurde er komplett überarbeitet.



    Das Wesen des Kosmos II



    Den Erhalt der ursprünglichen Entität im Gewandelten, der resultierenden Einheit, bezeichneten wir als Vergangenheit. Ohne die Vergangenheit existierte nur das Jetzt, und das ‘Ich bin’ müsste das, was es als Vergangenheit wahrnimmt, als Jetzt erfahren, das sowohl den Wandel als auch das dieses ‘Ich bin’ Bedingende umfasst. Dem ‘Ich bin’ ist das sein Jetzt Bedingendes gegenwärtig, und folglich erhält das Wesen des Kosmos die ursprünglichen Entitäten als Vergangenheit des ‘Ich bin’ bzw. jeder Entität.
    Die Parallele zum Gedächtnis des ‘Ich bin’ ist erlaubt – wie wir weiter unten sehen werden –, und wie die Vergangenheit den Wandel des ‘Ich bin’ im Jetzt bedingt, so bedingen die ursprünglichen Entitäten als Vergangenheit das Wesen des Kosmos. Diese Eigenschaft seines Wesens bedingt zum einen Mannigfaltigkeit, und zum anderen eine fortlaufende Kette von Bewirkt-Werden, Wandel und dem Gewandelten, als aus diesem Kreislauf resultierende Einheit, die zur Entwicklung des Gewandelten als Entität führt. Der Begriff Entwicklung umfasst eine Reihe von Prozessen des Wandels.
    Dazu Paragraf sechs.
    § 6:- Jede Entität ist Eins und Nicht-Eins.
    Jede Entität ist Eins und Nicht-Eins. In Abwandlung des oben Gesagten ist das ‘Ich bin’ als Entität (Mensch) Nicht-Eins und als Mannigfaltigkeit (Gattung Menschheit) Eins. Die Entität wird vom Anderen – Eins und Nicht-Eins – bewirkt. Unter dem Wirken des Anderen erfährt die Entität einen Wandel, der die neue Einheit, die gewandelte Entität bedingt. Diese Entität, wirkt (gewandelt) auf das Andere. Die ursprüngliche Entität, bleibt als deren Vergangenheit erhalten und unterliegt wie die Entität selbst dem Kreislauf von Bewirkt-Werden, Wandel und dem Gewandelten als resultierende Einheit.
    Zur Erinnerung: Die Einheit des Kosmos ist Zweiheit; materielle und spirituelle Realität. Aufgrund der begrenzten Wahrnehmung des ‘Ich bin’ bleibt ihm das wahre Wesen des Kosmos im Jetzt verborgen. Es kann – selbst wenn ihm das Wesen des Kosmos in der Weise der Erkenntnis oder meditativer Erleuchtung zuteil wird – die Zweiheit nicht zur Einheit auflösen. Das ‘Ich bin’ sieht sich deshalb als Entität zwei Realitäten zugehörig, der materiellen und der spirituellen Realität – Körper und Geist. Die Zweiheit ist im Jetzt nicht zur Einheit auflösbar und dieser Aspekt beeinträchtigt die Beschreibung des Kosmos weniger als dessen Verständnis.
    Materielle und spirituelle Realität, Materie und Energie oder Körper und Geist, sind Synonyme der Zweiheit und legen beredtes Zeugnis von der begrenzten Wahrnehmung des ‘Ich bin’ ab. Die Liste lässt sich beliebig erweitern. Übersehen wird dabei, dass nur ein Kosmos existiert, der die vom ‘Ich bin’ wahrgenommene Mannigfaltigkeit ist. Sämtliche Schöpfungsmythen – von wenigen Varianten abgesehen – gründen auf einem Einfachen oder Schöpfer. Selbst die Theorie des Urknalls, die Entstehung des Universums aus einer Singularität (Quantenfluktuation), ist nur ein weiterer Schöpfungsmythos und erweitert die Mannigfaltigkeit des vom ‘Ich bin’ Wahrgenommenen.
    Paragraf sechs besagt zudem, dass jede Entität die Einheit ihrer und der Vergangenheit des sie bewirkenden Anderen ist, also Nicht-Eins als Entität und Eins als Teil einer Mannigfaltigkeit, und deshalb auf zwei Weisen bewirkt werden kann. (Für den Rest der Schrift bezieht sich der Begriff ‘Eins’, wenn vom ‘Ich bin’ die Rede ist, auf die Mannigfaltigkeit der Gattung Menschheit. Dass das ‘Ich bin’ als Entität auch von einem Stein oder Fahrzeug usw. bewirkt werden kann, bedarf keiner gesonderten Erwähnung.)
    Jede Entität strebt infolge des Kreislaufs von Bewirkt-Werden, Wandel und dem Gewandelten, als resultierende Einheit, unter Erhalt der ursprünglichen Entitäten als Vergangenheit – des ihn Bedingenden – zur Mannigfaltigkeit oder, mit anderen Worten, zur komplexen Entität. Die Vergangenheit der Entität bedingt mit jedem Wandel einen weiteren Kreislauf, dessen kontinuierliche Folge wir als Entwicklung bezeichnen.
    Jetzt ist die Entität nicht nur Nicht-Eins, sondern zugleich Eins – Teilhabe an einer Mannigfaltigkeit – und deren Wirken erfährt die Entität als Bewirkt-Werden des Anderen (Außenwelt). Der Kosmos strebt folglich nicht nur in die Mannigfaltigkeit, sondern in gleichem Maß vom Einfachen zum Komplexen und vom Niederen zum Höheren.
    Weshalb, so ein berechtigter Einwand, existiert nicht eine Entität, die zur Mannigfaltigkeit strebt, anstatt der Vielzahl an Mannigfaltigkeit und der sie bedingenden Entitäten? Wie oben bereits gesagt: Es existiert nur die Entität des Kosmos, die aufgrund ihres Wesens in die Mannigfaltigkeit strebt. Die Vielzahl an Mannigfaltigkeit wird durch den Wandel der Entität bzw. die Weise des Wandels, als Folge des Wesens des Kosmos, bedingt.
    Jede Entität strebt in die Mannigfaltigkeit (diese Aussage wird von den Paragrafen zwei und drei bedingt). Die Einheit des Kosmos ist Zweiheit. Die bloße Entität bewirkt nichts; sie bedarf eines Anderen, das bewirkt werden kann. Betrachten wir die Einheit der Zweiheit – materielle und spirituelle Realität – getrennt als bloße Einheit, so ist diese Einheit im Grunde Zweiheit, weil sie wirken und bewirkt werden kann. Die bloße Einheit, als Zweiheit von Wirken und Bewirkt-Werden, erfährt als Zweiheit der Einheit des Kosmos das Bewirkt-Werden der jeweils anderen Einheit der Zweiheit und das Bewirkt-Werden durch seine Vergangenheit. Die ursprünglichen Entitäten bleiben als Vergangenheit der resultierenden Einheit erhalten und wirken in der gewandelten Entität weiter. Die Vergangenheit bedingt das Jetzt der Entität. Mit anderen Worten: Die Vergangenheit der Entität bedingt im Jetzt, wie die Entität sich aufgrund des Bewirkt-Werdens wandelt.
    Das Wesen der Entität wird – wie gesagt – auf zwei Weisen bewirkt: Als Nicht-Eins durch seine Vergangenheit und als Eins durch die Teilhabe an der Mannigfaltigkeit. Die Entität erfährt ein Wirken, wandelt sich unter dem Bewirkt-Werden und wirkt, bedingt durch den Wandel, als Entität mit gewandeltem Wirken. Das Andere, dessen Wirken den Kreislauf bedingt hat, erfährt das gewandelte Wirken als Bewirkt-Werden, wandelt sich aufgrund des Bewirkt-Werdens und wirkt nun seinerseits, bedingt durch den Wandel, als Entität mit gewandeltem Wirken auf das bereits zuvor von ihm Bewirkte. Diese Entität erfährt jetzt ein zweifaches Bewirkt-Werden: Das Wirken des Anderen und das von seiner Vergangenheit bedingten bewirkt werden. Die Entität erfährt – im einfachen Fall – ein zweifaches Bewirkt-Werden, wandelt sich im ‘Jetzt’ und wirkt als Entität mit gewandeltem Wirken.
    Soweit erscheint der Kreislauf von Bewirkt-Werden, Wandel und Gewandeltem als Einheit des Bewirkt-Werdens sowohl der eigenen Vergangenheit als auch der des Anderen verständlich. Trotzdem wirft der Prozess Fragen nach dem ‘Jetzt’ und dem ‘Wesen des Wandels’ auf, der mit zunehmender Komplexität offenbar mehrere Kombinationen zulässt. Wird die Entität zuerst von ihrer Vergangenheit bewirkt, ehe sie das Bewirkt-Werden des Anderen erfährt, oder erfährt die Entität das Bewirkt-Werden gleichzeitig? Betrachten wir dazu das ‘Jetzt’.
    Fortsetzung folgt.

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